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Förderverein

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Auszug aus der Satzung des Vereins

„Lernen fördern Sinzig e.V.“

 

§ 1  Name und Sitz des Vereins

 

1) Der Verein führt den Namen „ Lernen fördern Sinzig e.V.“

 

2) Im Verein sind Eltern, Freunde und Förderer aller Kinder und Jugendlichen  der Janusz-Korczak-Schule Sinzig zusammen geschlossen.

 

3) Der Sitz des Vereins ist Sinzig.

 

4) Der Verein ist in das Register des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.

 

§ 2  Zweck des Vereins 

 

1) Der Verein unterstützt Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs-verzögerungen und sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Er arbeitet mit der Janusz-Korczak-Schule zusammen mit dem Ziel Gesundheit und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern oder entstehende Lernbehinderungen bei Kindern zu verhindern.

 

2) Seine Aufgaben sind insbesondere:

- Verbesserung von Erziehung, Bildung und pädagogisch therapeutischen Maßnahmen

- Förderung der Berufsvorbereitung

- Verbesserung und Förderung der sozialen Eingliederung

- Schaffung und finanzielle Unterstützung von geeigneten Maßnahmen zur Freizeitgestaltung

- Förderung der Schulpartnerschaft zwischen Janusz-Korczak-Schule und der Ecole primaire KINYANA Commune Karambo, Ruanda/Afrika

 

 

3) Der Verein will mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den besonderen Problemen der Menschen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und ihrer Familien werben. Er kann zu diesem Zweck Aufklärungs- und Informationsschriften herausgeben.

 

4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er legt aber Wert auf enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen ähnlicher Zielsetzung.

 

5) Zur Erreichung des Vereinszweckes durch überörtliche Maßnahmen und Initiativen ist der Verein Mitglied des Landesverbandes Lernen Fördern Rheinland-Pfalz e. V. und über diesen im LERNEN FÖRDERN-Bundesverband.

 

6) Zur Förderung sonstiger Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen, kann der Verein Mitglied in entsprechenden Vereinen oder Verbänden werden.

 

 

§ 3  Gemeinnützigkeit

 

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige   Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ in der jeweils gültigen Fassung.

 

2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigen- wirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

4) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

 

5) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fördervereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

§ 4  Mittel des Vereins

 

      Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:

             - Mitgliederbeiträge

             - Geld- und Sachspenden

             - Sammlungen und Werbeaktionen

             - sonstige Zuwendungen